Das Schulgeld ist für die meisten tansanischen Familien eine starke Belastung. Das heißt, dass aus finanziellen Gründen viele Kinder keine weiterführende Schule besuchen können oder ihre Schulausbildung vorzeitig abbrechen müssen, wenn sie keinen Förderer finden. Hier können wir aber mit Patenschaften helfen (einzelne allein oder mehrere zusammen für eine Schülerin oder einen Schüler). Seit dem Jahr 2000 konnten wir eine stattliche Zahl von Patenschülern unterstützen (Jahr 2017: 27 Patenschaften). Wir werben aber dringend um weitere Sponsoren!
Begabte Schülerinnen und Schüler der MHS oder der abgebenden Grundschulen, die aufgrund der besonderen finanziellen Probleme ihrer Familien den weiteren Besuch einer Schule nicht bezahlen können, bewerben sich um Förderung bei der MHS. Die Schulleiterin und das Aufsichtsgremium der Schule prüfen jeden Fall sorgfältig. Die Förderung beginnt für die Schülerinnen und Schüler normalerweise mit ihrem Eintritt in den ersten Jahrgang (Form I – bei uns Klasse 8) unserer Partnerschule bzw. mit dem Moment, wenn die Familie ihrer Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen kann, und endet mit der Abschlussprüfung am Ende der Form VI der MHS (Hochschulreife). Die Förderung endet ebenfalls, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Familie grundlegend verbessern bzw. wenn der /die Jugendliche den Übergang in die Oberstufe nicht schafft.
Da die Förderung i. d. R. während der ganzen sechsjährigen Schulbesuches erfolgt, müssen die Zahlungen der Förderer regelmäßig erfolgen und mindestens ein Jahr umfassen. Wenn die Zahlungen zu einem Schuljahresende eingestellt werden, erbitten wir rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung, damit ein Ersatz für den Förderer gefunden werden kann. Wir stehen dazu, kein Kind aus Geldmangel vor dem Schulabschluss aus der Förderung zu entlassen!
Hinweis: Durch das Absenden Ihrer Angaben erteilen Sie dem Mwanga High School - Hilfe e.V. ein SEPA-Lastschriftmandat, mit dem Sie gleichzeitig Ihre Bank anweisen, die vom Mwanga High School - Hilfe e.V. auf Ihr Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Die Patenschaft ist jederzeit satzungsgemäß und ohne Angabe von Gründen kündbar. Gläubiger-ID: DE12 MHS0 0000 6974 74. Ihre Daten werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO ausschließlich für Vereinszwecke elektronisch erfasst und zu vereinsbezogenen Informations- und Werbezwecken verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Die Nutzung erfolgt gem. Art. 6 Abs. 1lit. f DSGVO. Dieser Nutzung können Sie jederzeit widersprechen. Eine ausführliche Erklärung zum Datenschutz finden Sie unter www.mwanga-hilfe.de/datenschutz
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